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Unser Referenzobjektweitere finden Sie unter der Rubrik Partner
Ein Baudenkmal (auch Denkmalimmobilie oder Denkmalschutzimmobilie) ist eine Immobilie, die aufgrund ihrer baulichen historischen Bedeutung als Kulturdenkmal eingestuft wird. Maßnahmen, die die Immobilie wieder instand setzen, werden durch Subventionen unterstützt. Diese wird allerdings nur dann und in dem Umfang gewährt, wie es nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Denkmalschutzimmobilie oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich ist. Dabei ist im Gesetz definiert, dass eine sinnvolle Nutzung nur anzunehmen ist, wenn das Gebäude in der Weise genutzt wird, dass die Erhaltung der schützenswerten Substanz des Gebäudes auf Dauer gewährleistet ist. Gesetzliche GrundlagenGesetzliche Grundlage des Denkmalschutzes ist das Denkmalrecht. Alle Immobilien, die unter Denkmalschutz gestellt werden, sind in einer Denkmalliste eingetragen. Parallel hierzu existieren förmlich ausgewiesene Sanierungsgebiete. Alle Immobilien, die sich in einem solchen Gebiet befinden, genießen in steuerlicher Hinsicht die gleichen Vorteile wie die sog. Einzeldenkmäler. Hierzu existieren eigene Paragraphen im Einkommenssteuergesetz (EStG), und zwar die §§ 7h und 7i (in Verbindung mit § 10f EStG). Der Staat schafft durch diese gesetzliche Grundlage für die Investoren Klarheit und Sicherheit.
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