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Darum geht's !!! Um "Ihre" Steuern speziell: Lohnsteuer

Steuerberater holen maximal 10 - 20% im Lohnsteuerjahresausgleich / Einkommensteuererklärung für die "Privaten Haushalte" zurück. Der Rest bleibt für immer beim Finanzamt. Über 40% aller staatlichen Fördermittel werden durch die privaten Haushalte nicht genutzt und genau da setzt unsere Hilfe an : Wir holen für Sie, wenn Sie im Spitzensteuersatz liegen (siehe Grafik “Der Einkommensteuertarif), von dem verbleibenden Betrag einen erheblichen Teil zurück . Schauen Sie auf unsere Beispiele und rechnen Sie mit !!!

Wir unterscheiden zwischen direkten und indirekten Steuern!!!

Beide führen wir kurz auf, um in Ihrer Situation die beste Strategie zu finden.

Direkte Steuern sind alle die Steuern, die auf Ihrer Lohn/Gehaltsabrechnung direkt in Abzug gebracht werden (Lohn/Einkommensteuer - Solidaritatätszuschlag - Kirchensteuer) Indirekte Steuern sind alle die Steuern, die Sie im täglichen im Leben begleiten (Steuerspirale)

Lohnsteuer sparen
2010 Aenderung

 

Steuersparkonzept der Wirtschaftskanzlei Rhein Ruhr:

Anhand Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse und Steuerdaten errechnen wir Ihr "Persönliches Steuerkonzept".

Aus der Grafik (Steuerspirale 2009) ist zu ersehen, wie sich die Steuereinnahmen des Jahres 2007 (538 Milliarden Euro) – geordnet nach der Aufkommenshöhe – auf die einzelnen Steuerarten verteilen. Ergiebigste Steuerquelle war die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer mit rd. 170 Mrd. Euro.

Steuerspirale

Mehrwertsteuer am ergiebigsten

Rund 524 Milliarden Euro Steuern haben Bund, Länder und Gemeinden im vergangenen Jahr kassiert. Mit Abstand am ergiebigsten war die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, die fast 177 Milliarden Steuern in die Staatskassen spülte. An zweiter Stelle folgte die Lohnsteuer mit einem Aufkommen von 135 Milliarden Euro. Alle anderen Steuerarten fallen dem gegenüber ab, auf Platz drei lag mit knapp 40 Milliarden Euro die Energiesteuer. Am Ende der Steuerspirale finden sich jede Menge Steuerarten, die auf den ersten Blick etwas befremdlich wirken wie beispielsweise Hundesteuer, Feuerschutzsteuer, Bier- und Kaffeesteuer oder die Jagd- und Fischereisteuer.

Steuerspirale

Höherer Grundfreibetrag

Seit dem 1. Januar 2010 gilt ein neuer Einkommensteuer-Tarif. Der Grundfreibetrag steigt um 170 Euro auf 8 004 Euro. Der so genannte Eingangssteuersatz von 14 Prozent beginnt ab einem zu versteuernden Einkommen von 8 005 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift bei zu versteuernden Einkommen ab 52 882 Euro. Seit 2007 gibt es noch einen zusätzlichen höheren Spitzensteuersatz von 45 Prozent, der allerdings erst bei Einkommen ab 250 731 Euro pro Jahr ansetzt – bei Verheirateten beim doppelten Betrag („Reichensteuer“).

Wir geben Antworten: mit einem kostenfreien Informationsgespräch in einem verbindlichen Termin mit unseren Steuerexperten

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