|
STEUERSPARKONZEPT WOHNUNGSBAUFÖRDERUNG
Steuern sparen in jedem Fall!
Durch die pauschale Abgeltungsteuer bei anderen Kapitalanlagen (z.B.
Aktien und Wertpapiere) ab 2009 wird die Immobilie als Anlageobjekt
zusätzliche Attraktivität und Auftrieb gewinnen. Auf
der
Suche nach gewinnbringenden Anlagen entdecken daher mehr und mehr
Anleger den Denkmalschutz.
Denkmalimmobilien werden in ihrer Eigenschaft als Kulturgut vom Staat
besonders gefördert. Das Besondere dabei ist, dass diese
Steuervorteile auch in die Privat-Haushalte
fließen.
Für eine exakte Berechnung
unter
Berücksichtigung Ihrer persönlichen
Einkommenssituation
konsultieren Sie bitte unsere Steuerexperten.
Erhöhte Abschreibungen
Erhöhte Absetzungen können
vorgenommen werden:
für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung
neuer Mietwohnungen nach § 7c EStG, für WG, die dem
Umweltschutz dienen nach § 7d EStG, bei Gebäuden in
Sanierungsgebieten und
städtebaulichen
Entwicklungsbereichen nach § 7h EStG. Für Modernisierungs-
und Instandsetzungsmaßnahmen,
die
nach dem 31.12.2003 begonnen werden (§ 52 Abs. 23a
EStG i.
d. F. des HBeglG 2004) kann der Stpfl. abweichend von § 7 Abs.
4
und 5 EStG im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren
jeweils 9 % (vorher zehn Jahre lang 10 %) und in den folgenden vier
Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. Sinne des
§
177 BauGB absetzen; bei Baudenkmälern (» Baudenkmal) nach
§ 7i
EStG, für Wohnungen mit Sozialbindung nach § 7k EStG,
für bestimmte Baumaßnahmen i. Sinne d.
Bundesbaugesetzes und
des Städtebauförderungsgesetzes nach § 82g
EStDV, bei Baudenkmälern nach § 82i EStDV.
(EStG – Einkommensteuergesetz / EStDV –
Einkommensteuerdurchführungsverordnung / HBeglG -
Haushaltsbegleitgesetz)
|
|